Familienfinanzen 2 Nadine Hell April 25, 2025
Mutterschutz – das klingt erstmal nach Regeln, Formularen und Bürokratie. Aber dahinter steckt viel mehr: ein gesetzlich geschützter Zeitraum, in dem du dich voll und ganz auf dich und dein Baby konzentrieren kannst. Ganz ohne den Stress des Arbeitsalltags. Doch was genau bedeutet Mutterschutz eigentlich? Was steht dir zu? Und wie läuft das alles ab?
Der Mutterschutz ist ein gesetzlich geregelter Zeitraum, der dich vor, während und nach der Geburt schützt – körperlich, finanziell und rechtlich. In dieser Zeit darfst du nicht arbeiten, bekommst aber trotzdem weiterhin Geld: entweder in Form des Mutterschaftsgeldes oder als Gehalt vom Arbeitgeber – je nach Situation.
Der Mutterschutz beginnt in der Regel sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich der Zeitraum nach der Geburt auf zwölf Wochen.
Kein Problem: Im Anschluss kannst du direkt in die Elternzeit gehen – du brauchst also nicht direkt wieder in den Job zurück.
Egal ob du Vollzeit arbeitest, in Teilzeit angestellt bist oder einen Minijob hast: Wenn du in einem Arbeitsverhältnis stehst, gilt für dich das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Auch Auszubildende, Praktikantinnen und viele Studentinnen mit Nebenjob profitieren davon.
Aber Achtung: Wenn du freiberuflich oder selbstständig arbeitest, greift das Gesetz nicht automatisch. Nur wenn du freiwillig gesetzlich krankenversichert bist, kannst du Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bekommen. Ein Blick in deine Versicherungspapiere lohnt sich!
Grundsätzlich gilt: Finanzielle Sicherheit ist Teil des Mutterschutzes.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bis zu 13 Euro pro Tag während der Schutzfrist.
Dein Arbeitgeber stockt diesen Betrag auf dein übliches Netto-Gehalt auf – das nennt sich Arbeitgeberzuschuss.
Das bedeutet: In den meisten Fällen hast du keine Einkommensverluste. Aber es gibt Ausnahmen:
Bei sehr geringem Einkommen kann das Mutterschaftsgeld unter deinem üblichen Gehalt liegen.
Wenn du privat versichert bist, bekommst du kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse – sondern ggf. eine Pauschale von deinem Versicherer.
Ohne Arbeitsverhältnis (z. B. bei Elternzeit in der zweiten Schwangerschaft) gibt’s keinen Arbeitgeberzuschuss.
Wenn du nur einen Minijob hast, prüfe gut, ob dein Arbeitgeber den Zuschuss leistet – bei manchen 450-Euro-Stellen ist das nicht automatisch der Fall..
Sobald dein Arbeitgeber weiß, dass du schwanger bist, darf er dir nicht mehr kündigen – und zwar bis vier Monate nach der Geburt. Dieser Kündigungsschutz gilt sogar, wenn du dich noch in der Probezeit befindest.
Aber: Er tritt erst ab dem Moment der Mitteilung in Kraft. Du bist also gut beraten, deinem Chef oder deiner Chefin möglichst früh von der Schwangerschaft zu erzählen – idealerweise schriftlich und mit ärztlichem Attest.
Wird dir trotzdem gekündigt, hast du zwei Wochen Zeit, um die Schwangerschaft nachträglich mitzuteilen – dann wird die Kündigung rückwirkend unwirksam.
Ein komplizierter Antrag? Keine Sorge – so läuft’s ab:
Lass dir von deiner Frauenärztin eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin ausstellen.
Gib diese Info deinem Arbeitgeber – am besten schriftlich.
Informiere deine Krankenkasse über den errechneten Termin, damit sie dir das Mutterschaftsgeld auszahlt.
Reiche deinen Antrag auf Mutterschaftsgeld rechtzeitig ein – am besten etwa sieben Wochen vor dem Geburtstermin.
Übrigens: Manche Krankenkassen übernehmen diesen Part automatisch, wenn du ihnen die Bescheinigung zukommen lässt.
Mutterschutz bedeutet Schutz, Zeit und Raum – für dich und den kleinen Menschen, der gerade in dir wächst. Es ist dein gutes Recht, diese Phase in vollen Zügen zu genießen. Und wenn du Fragen hast: Scheu dich nicht, nachzufragen – bei deiner Krankenkasse, deinem Arbeitgeber oder einer Beratungsstelle.
Denn Wissen schützt. Und du bist jetzt nicht nur für dich verantwortlich, sondern auch für das kleine Wunder in deinem Bauch.
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