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Nach der Geburt: Die wichtigsten Behördengänge für frischgebackene Eltern

Herzlichen Glückwunsch! Dein Baby ist endlich da – eine aufregende und wunderschöne Zeit beginnt. Die ersten Wochen mit deinem Neugeborenen sind voller Kuschelmomente, neuen Herausforderungen und ganz viel Liebe. Doch während du dich an dein neues Leben als Elternteil gewöhnst, gibt es auch ein paar organisatorische Dinge, die erledigt werden müssen.

Behördengänge sind vermutlich das Letzte, woran du gerade denken möchtest – aber keine Sorge! Mit der richtigen Planung lassen sich die wichtigsten Formalitäten entspannt und stressfrei abhaken. Von der Geburtsurkunde über Kindergeld bis hin zur Krankenversicherung: Hier erfährst du Schritt für Schritt, welche Anträge gestellt werden müssen, welche Fristen gelten und welche Dokumente du brauchst.

Checkliste- Daran musst du denken:

🔲Standesamt: Die Geburtsurkunde beantragen

Die Geburt deines Kindes muss offiziell beim Standesamt gemeldet werden – das ist Pflicht. Wenn du im Krankenhaus entbunden hast, übernimmt das in der Regel die Klinik. Hast du dein Baby zu Hause oder in einem Geburtshaus zur Welt gebracht, musst du oder eine andere anwesende Person die Geburt innerhalb von sieben Tagen beim Standesamt anzeigen.

Was brauchst du für die Anmeldung?

  • Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile
  • Geburtsurkunden der Eltern (falls vorhanden: Heiratsurkunde)
  • Geburtsbescheinigung vom Krankenhaus oder der Hebamme

Nach der Anmeldung erhältst du mehrere Geburtsurkunden für verschiedene Zwecke, z. B. für die Krankenkasse, das Elterngeld und das Kindergeld. Die persönliche Urkunde für deine Unterlagen kostet ca. 10 €.

💡 Tipp: Falls ihr euch noch nicht auf einen Namen geeinigt habt, habt ihr bis zu vier Wochen Zeit, um diesen nachzureichen.

🔲Gelder beantragen

Kindergeld: Antrag bei der Familienkasse

Jedes Kind mit Wohnsitz in Deutschland hat Anspruch auf Kindergeld. Der Antrag läuft über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Du kannst ihn online unter www.arbeitsagentur.de herunterladen oder direkt dort einreichen.

Wie viel Kindergeld gibt es? (Stand 2024)
  • 250 € pro Kind pro Monat
  • Die Auszahlung beginnt rückwirkend ab dem Geburtsmonat

Der Anspruch besteht bis zum 18. Geburtstag des Kindes – in bestimmten Fällen (z. B. Ausbildung oder Studium) auch länger.

🔲Elterngeld: Antrag beim Amt für Familie und Soziales

Elterngeld unterstützt Eltern, die ihr Kind in den ersten Lebensmonaten selbst betreuen. Je nach Lebenssituation kannst du zwischen Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonusmonaten wählen.

Voraussetzungen:
  • Dein Kind lebt mit dir im selben Haushalt
  • Du arbeitest maximal 32 Stunden pro Woche
  • Der Antrag muss innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt gestellt werden

💡 Tipp: Der Elterngeldrechner unter www.bmfsfj.de hilft dir, dein voraussichtliches Elterngeld zu berechnen!

🔲Mutterschaftsgeld: Unterstützung für berufstätige Mütter

Mutterschaftsgeld wird in den Wochen vor und nach der Geburt gezahlt – normalerweise 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach (bei Frühgeburten oder Mehrlingen länger).

Wer bekommt Mutterschaftsgeld?
  • Arbeitnehmerinnen mit einer gesetzlichen Krankenversicherung
  • Selbstständige mit Krankengeldanspruch

Wichtig: Während du Mutterschaftsgeld erhältst, bekommst du noch kein Elterngeld – das beginnt erst nach Ablauf der Mutterschutzfrist.

🔲Wohngeldstelle: Neuer Anspruch durch Familienzuwachs

Falls ihr bisher Wohngeld bekommt oder durch das Kind Anspruch darauf habt, lohnt sich ein Antrag. Zuständig ist die Wohngeldstelle eurer Stadt oder Gemeinde.

🔲Krankenversicherung: Dein Baby anmelden

Dein Kind braucht eine Krankenversicherung. In der gesetzlichen Familienversicherung ist das kostenlos möglich, wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist. Verdient ein privat versicherter Elternteil mehr als der gesetzlich versicherte, muss das Kind in der privaten Krankenversicherung angemeldet werden (kostenpflichtig).

💡 Tipp: Du hast zwei Monate Zeit, um dein Kind anzumelden – am besten erledigst du das direkt nach Erhalt der Geburtsurkunde!

🔲Einwohnermeldeamt: Wohnsitz des Kindes

Das Standesamt übermittelt die Geburtsanzeige zwar automatisch an das Einwohnermeldeamt, aber du benötigst eine Meldebescheinigung für Kindergeld- und Elterngeldanträge. Diese bekommst du direkt vor Ort.

🔲Finanzamt: Kinderfreibetrag eintragen lassen

Seit 2013 gibt es keine Lohnsteuerkarte mehr – alle Steuermerkmale werden elektronisch gespeichert (ELStAM-Verfahren). Der Kinderfreibetrag wird nicht automatisch eingetragen, sondern muss beantragt werden.

💡 Gut zu wissen: In den meisten Fällen ist das Kindergeld finanziell vorteilhafter als der Kinderfreibetrag.

🔲Jugendamt: Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht

Sind die Eltern nicht verheiratet, sollte der Vater die Vaterschaft anerkennen. Das geht auch schon vor der Geburt und ist beim Jugendamt oder Standesamt möglich. Dafür brauchst du di Personalausweise und Geburtsurkunden beider Elternteile, sowie die Zustimmung der Mutter. Auch das gemeinsame Sorgerecht kann beim Jugendamt beantragt werden.

🔲Private Versicherungen: Nicht vergessen!

Euer Neugeborenes sollte unbedingt mit in die private Haftpflichtversicherung aufgenommen werden. Bei dieser Gelegenheit lohnt sich auch ein Blick in die Lebens- oder Berufsunfähgkeitsversicherung, um die Absicherung der Familie zu prüfen.

Schritt für Schritt zu mehr Entspannung

Ja, es gibt einiges zu erledigen – aber keine Sorge! Mit dieser Checkliste bist du bestens vorbereitet. Am besten fängst du mit den wichtigsten Anträgen an: Geburtsurkunde, Kindergeld und Elterngeld. Der Rest kann nach und nach folgen.

Und vergiss nicht: Genieße die ersten Wochen mit deinem Baby!

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