Die U-Untersuchungen sind die gesetzlich vorgesehenen Vorsorgetermine für Kinder in Deutschland, von der U1 direkt nach der Geburt bis zur J2 mit 16 bis 17 Jahren. Insgesamt sind es elf Untersuchungen (U1 bis U9 plus J1 und J2). Zwischen manchen liegt fast ein Jahr, zwischen anderen nur wenige Tage.
Bei jedem Termin schaut die Kinderärztin oder der Kinderarzt, ob dein Kind sich altersgerecht entwickelt: Größe, Gewicht, Kopfumfang, Motorik, Sprache. Bei der U7 mit 21 bis 24 Monaten geht es zum Beispiel viel um die Sprachentwicklung, bei der U9 kurz vor der Einschulung eher um Konzentration und Sozialverhalten. Dazu kommt fast immer ein Blick auf den Impfstatus. Alle Ergebnisse werden im gelben Vorsorgeheft eingetragen, das du zu jedem Termin dabei hast.
Pflicht oder freiwillig?
U1 bis U9 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse vollständig, bundesweit einheitlich geregelt. Bei J1 ist das genauso, J2 dagegen ist eine freiwillige Leistung, die manche Kassen zahlen und andere nicht. In einigen Bundesländern gibt es zusätzlich ein Einladewesen mit Erinnerungsschreiben, teilweise sogar eine Meldung ans Gesundheitsamt, wenn Termine über längere Zeit ausbleiben. Das unterscheidet sich je nach Bundesland. Eine verlässliche Übersicht über alle Termine und ihre Inhalte findest du beim Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte.
Wichtig zu wissen: Eine U-Untersuchung ist kein Test, den man besteht oder nicht besteht. Zeigt sich eine Auffälligkeit, folgt meist erstmal eine weitere Beobachtung oder eine Überweisung an eine Fachärztin, keine sofortige Diagnose.