Der Mutterschutz ist ein gesetzlicher Schutz im deutschen Arbeitsrecht, der Schwangere und Mütter nach der Geburt vor gesundheitlichen Risiken, Benachteiligungen und Kündigung bewahrt. Das Mutterschutzgesetz regelt, wie lange dieser Schutz gilt, welche Arbeiten verboten sind und welche finanziellen Leistungen dir zustehen.
Der Mutterschutz greift ab Beginn der Schwangerschaft und reicht bis vier Monate nach der Geburt. Er gilt für Arbeitnehmerinnen in Vollzeit, Teilzeit und Minijobs. Selbstständige und Freiberuflerinnen sind nicht erfasst. Besonders wichtig: Du brauchst keine besonderen Voraussetzungen außer einem gültigen Arbeitsverhältnis – der Schutz ist automatisch da.
Während der Mutterschutzfrist erhältst du finanzielle Leistungen, dein Arbeitgeber muss deine Arbeitszeiten und Tätigkeiten anpassen, und es gilt ein Beschäftigungsverbot in den sechs Wochen vor der Geburt sowie acht Wochen danach (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zwölf Wochen). Wenn du dich unsicher über deine individuellen Rechte und Ansprüche bist, wende dich an deine Krankenkasse oder deine Hebamme.
Alle konkreten Schritte zum Beantragen, die verschiedenen Geldleistungen und was im Einzelfall gilt, findest du im Ratgeber Mutterschutz: Was du jetzt wissen solltest.

