Kurz vor der Geburt fragen sich die meisten Schwangeren irgendwann dasselbe: Wie lange läuft das eigentlich mit dem Mutterschaftsgeld, und wovon soll ich in den Wochen danach leben? Ich hatte diese Tabelle mit Fristen und Beträgen bei meiner ersten Schwangerschaft zweimal ausgedruckt, weil ich sie ständig verlegt habe.

In unserem Beitrag zum Antrag bei der AOK ging es schon darum, wie du den Antrag konkret stellst. Hier geht es um die Zahlen dahinter: die Dauer, die Höhe, und was danach kommt.

Wie lange bekommst du Mutterschaftsgeld?

Die Mutterschutzfrist bildet den Rahmen. Sie beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder wenn bei deinem Kind eine Behinderung festgestellt wird, verlängert sich die Frist nach der Geburt auf zwölf Wochen.

Für genau diesen Zeitraum bekommst du Mutterschaftsgeld, vorausgesetzt du bist gesetzlich krankenversichert und hast Anspruch auf Krankengeld. Das sind in der Regel sechs Wochen vor und acht (oder zwölf) Wochen nach der Geburt. Verschiebt sich der Geburtstermin, verschiebt sich auch die Zahlung. Kommt dein Kind später als errechnet, verlängert sich die Zeit vor der Geburt automatisch, ohne dass du etwas beantragen musst. Die genauen Regelungen zur Mutterschutzfrist erklärt der Berufsverband der Frauenärzte auf frauenaerzte-im-netz.de.

Was das konkret für deinen Alltag bedeutet, also wann du wirklich nicht mehr arbeiten darfst und wann du freiwillig aufhören kannst, steht ausführlich in unserem Beitrag Mutterschutz: Was du jetzt wissen solltest.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Zwei Töpfe zahlen hier zusammen.

Deine Krankenkasse zahlt Mutterschaftsgeld auf Basis deines durchschnittlichen Nettogehalts der letzten drei abgerechneten Monate vor Beginn der Schutzfrist, gedeckelt auf einen bestimmten Tagessatz. Dein Arbeitgeber gleicht die Differenz zu deinem vollen Nettogehalt über den sogenannten Arbeitgeberzuschuss aus. Zusammen kommst du damit in aller Regel auf dein normales Nettoeinkommen. Genaue, aktuelle Beträge findest du direkt bei deiner Krankenkasse, weil sie sich ändern können und individuell vom Gehalt abhängen.

Bist du privat versichert, familienversichert oder freiwillig gesetzlich versichert ohne Krankengeldanspruch, läuft das anders: Du bekommst dann eine einmalige Zahlung vom Bundesamt für Soziale Sicherung, die deutlich niedriger ausfällt als das reguläre Mutterschaftsgeld. In diesem Fall lohnt es sich, frühzeitig mit dem Arbeitgeber zu klären, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss möglich ist.

Was zahlt der Arbeitgeber während des Mutterschutzes?

Dein Arbeitgeber zahlt kein reguläres Gehalt weiter. Er zahlt den Zuschuss, der zusammen mit dem Mutterschaftsgeld dein Nettoeinkommen auffüllt, und das ausschließlich während der Mutterschutzfrist. Sobald diese endet, endet auch dieser Zuschuss. Was danach kommt, hängt davon ab, ob du in Elternzeit gehst oder wieder arbeitest.

Wichtig: Diese Zahlungen laufen unabhängig davon, ob du vorher schon im Beschäftigungsverbot warst, etwa wegen einer Risikoschwangerschaft. Auch dann gilt derselbe Anspruch, nur eben ab einem früheren Zeitpunkt. Bei gesundheitlichen Fragen rund um ein Beschäftigungsverbot ist deine Frauenärztin oder Hebamme die richtige Ansprechperson, nicht ich.

Wann endet Mutterschaftsgeld und wann beginnt Elterngeld?

Direkt danach. Die Mutterschutzfrist endet acht (oder zwölf) Wochen nach der Geburt, und ab dem Folgetag beginnt normalerweise der Elterngeldbezug, falls du ihn ab Geburtsmonat beantragt hast.

Ein Punkt verwirrt dabei viele: Die Monate, in denen du Mutterschaftsgeld bekommst, zählen als Elterngeldmonate mit, auch wenn du in dieser Zeit noch gar kein Elterngeld bekommst. Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. Praktisch heißt das: Von den zwölf möglichen Basiselterngeldmonaten sind die ersten ein bis zwei meist schon durch die Mutterschutzfrist “verbraucht”, bevor überhaupt eine Elterngeldzahlung fließt.

Warum bleiben von den zwölf Monaten Elterngeld oft nur zehn übrig?

Genau aus diesem Grund. Wenn du acht Wochen Mutterschutz nach der Geburt hast, entspricht das ungefähr zwei Monaten. Diese beiden Monate zählen zu deinen zwölf Basiselterngeldmonaten dazu, auch wenn in dieser Zeit “nur” Mutterschaftsgeld statt Elterngeld geflossen ist. Übrig bleiben für die Mutter dann rechnerisch zehn Monate Elterngeld, die sie noch abrufen kann. Der Vater oder die Partnerin kann die vollen zwölf plus zwei Partnermonate nutzen, weil bei ihm oder ihr keine Mutterschutzfrist angerechnet wird.

Wie ihr euch die Monate im Detail aufteilen könnt, welche Kombinationen aus Basiselterngeld und ElterngeldPlus möglich sind und was das für euer Familienbudget bedeutet, steht ausführlich im Elterngeld-Beitrag und im Ratgeber zur Elternzeit.

Mutterschutz und Elternzeit: zwei unterschiedliche Zeiträume

Mutterschutz und Elternzeit werden gern verwechselt, sind aber zwei getrennte Dinge mit unterschiedlicher Dauer.

Der Mutterschutz dauert wie beschrieben rund 14 Wochen und ist gesetzlich fix, du kannst ihn nicht verlängern oder verkürzen (außer durch die genannten Sonderfälle). Die Elternzeit dagegen kannst du dir frei einteilen: bis zu drei Jahre pro Kind, davon kannst du bis zu 24 Monate auch später nehmen, zwischen dem dritten und achten Geburtstag deines Kindes, wenn dein Arbeitgeber zustimmt.

Die Mutterschutzfrist läuft also immer zuerst und automatisch, unabhängig davon, ob du danach Elternzeit nimmst oder direkt wieder arbeitest. Erst danach beginnt, falls gewünscht, deine Elternzeit. Alle Details zu Fristen, Kündigungsschutz und Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft findest du gesammelt im Glossarbeitrag zum Mutterschutz.

Was du konkret tun solltest

Rechne nicht erst kurz vor knapp. Reiche die Bescheinigung deiner Frauenärztin über den errechneten Geburtstermin bei deiner Krankenkasse ein, sobald du sie hast, meist frühestens sieben Wochen vor dem Termin. Die konkreten Schritte für den Antrag, welche Unterlagen du brauchst und wie lange die Bearbeitung dauert, haben wir Schritt für Schritt in unserem Antrags-Beitrag aufgeschrieben.

Und falls du unsicher bist, ob dein Fall eine Ausnahme ist, weil du zum Beispiel selbstständig, in Elternzeit für ein älteres Geschwisterkind oder gerade arbeitslos bist: Ruf einfach bei deiner Krankenkasse an. Die Sachbearbeiterinnen dort haben diese Sonderfälle täglich auf dem Tisch, das ist keine peinliche Frage.

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