Als ich mit meiner Tochter schwanger war, hab ich den Elternzeit-Antrag zwei Tage vor der Frist rausgeschickt. Nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil ich einfach nicht wusste, dass es überhaupt eine Frist gibt, die schon läuft, während man noch im dicken Bauch-Modus ist und an alles andere denkt außer an Formulare. Diesmal, beim zweiten Kind, hab ich es früher gemacht. Deshalb hier gleich vorweg die Reihenfolge, die aus meiner Sicht wirklich hilft:
- Rechne aus, wann dein Mutterschutz endet. Das ist in der Regel auch der Tag, an dem die Elternzeit beginnen sollte, wenn du nahtlos zu Hause bleiben willst.
- Sprich mit deinem Partner oder deiner Partnerin, wer wann wie lange geht. Am besten schon in der Schwangerschaft, nicht erst wenn das Kind da ist und ihr beide übermüdet seid.
- Melde die Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber an, spätestens 7 Wochen vor Beginn. Handschriftlich unterschrieben, eine E-Mail reicht nicht.
- Stelle den Elterngeldantrag bei deiner zuständigen Elterngeldstelle, am besten schon vor der Geburt vorbereiten und die fehlenden Unterlagen direkt danach nachreichen.
- Kläre, ob du während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten willst, und nimm das gleich mit in den Antrag auf.
Wenn es um gesundheitliche Fragen rund um den Mutterschutz geht, etwa ob du vor der Geburt noch arbeiten darfst oder wann ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, ist das ein Gespräch mit deiner Frauenärztin oder deinem Frauenarzt, nicht mit dem Personalbüro. Der Berufsverband der Frauenärzte erklärt auf frauenaerzte-im-netz.de die Mutterschutzfristen noch einmal im Detail.
Was Elternzeit rechtlich genau bedeutet, wer Anspruch hat und wie sie sich vom Elterngeld unterscheidet, steht ausführlich im Glossareintrag Elternzeit. Ich wiederhole das hier nicht noch einmal komplett, sondern konzentriere mich auf das, was so ein Lexikoneintrag nicht leisten kann: wie du das Ganze tatsächlich planst, beantragst und mit deiner Familie hinbekommst.
Die Fristen, die du wirklich im Kopf haben musst
Es gibt zwei Fristen, die zählen. Willst du Elternzeit bis zum dritten Geburtstag deines Kindes nehmen, musst du sie spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn anmelden. Planst du einen Abschnitt zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag, zum Beispiel um zur Einschulung noch mal ein paar Monate zu Hause zu sein, brauchst du 13 Wochen Vorlauf.
Das klingt nach viel Zeit, ist es aber nicht immer. Wenn dein Kind früher kommt als geplant, verschiebt sich dein Mutterschutz nach hinten, und plötzlich sitzt du mit Wochenbettschmerzen am Laptop und tippst einen Antrag. Deshalb: lieber zu früh als zu spät. Die Elternzeit für die ersten zwei Jahre musst du bei der Anmeldung übrigens verbindlich festlegen. Das heißt nicht, dass du gar keine Flexibilität hast, aber grobe Leitplanken stehen dann fest.
Der Antrag selbst ist kein Roman. Rein müssen: Name und Geburtsdatum deines Kindes, Beginn und Ende der gewünschten Elternzeit, eventuell schon deine Teilzeitwünsche, und deine Unterschrift. Der Arbeitgeber darf dich nicht nach Gründen fragen, aber er darf formale Fehler bemängeln. Frag im Zweifel einfach direkt in der Personalabteilung nach, ob sie ein Muster haben. Die meisten Firmen haben eins, das spart dir Nerven.
Wie ihr die Elternzeit sinnvoll aufteilt
Elternzeit ist kein Block, den du am Stück nehmen musst. Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu drei Jahre pro Kind, und diese Zeit lässt sich in bis zu drei Abschnitte aufteilen. Bis zu 24 Monate davon kannst du dir sogar für später aufheben, für die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag.
Bei uns lief das erste Mal so: Ich war die ersten 14 Monate zu Hause, mein Mann hat danach zwei Monate genommen, bevor unsere Tochter in die Krippe kam. Das war finanziell nicht die cleverste Lösung, aber es hat sich für uns richtig angefühlt, weil er dadurch die Eingewöhnung mitbekommen hat und nicht ich allein.
Andere Familien machen es andersrum: parallel in den ersten Wochen, damit beide Eltern gemeinsam in den neuen Alltag reinfinden, dann wechselt sich einer ab. Wieder andere splitten es in drei Häppchen, zwölf Monate direkt nach der Geburt, ein paar Monate zur Eingewöhnung in der Kita, und einen Rest für die Einschulung. Was am besten passt, hängt von eurem Job, eurem Einkommen und ziemlich ehrlich gesagt auch davon ab, wer von euch länger zu Hause bleiben will. Das ist kein Wettbewerb.
Ein Punkt, der oft untergeht: Wenn du die Elternzeit über den dritten Geburtstag hinaus schieben willst, braucht der Arbeitgeber dafür seine Zustimmung, wenn du mehr als 24 Monate für später aufsparen willst. Kläre das früh, nicht erst kurz vorher.
Geld: was Elterngeld mit deiner Planung zu tun hat
Die genauen Regeln zum Elterngeld, also wer wie viel bekommt und unter welchen Voraussetzungen, stehen im Glossareintrag Elterngeld. Hier interessiert mich, wie das Geld deine Elternzeit-Planung beeinflusst, denn genau da wird es für viele Familien konkret.
Das Basiselterngeld zahlt in der Regel 67 Prozent deines vorherigen Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro, höchstens 1.800 Euro im Monat, für 12 Monate, bei fairer Aufteilung zwischen den Eltern für 14 Monate. Das ElterngeldPlus streckt diesen Betrag: du bekommst die Hälfte, dafür doppelt so lange. Wenn du sowieso vorhast, in Teilzeit zu arbeiten, ist ElterngeldPlus fast immer die bessere Wahl, weil sich Teilzeiteinkommen und Basiselterngeld sonst gegenseitig kürzen.
Der Partnerschaftsbonus bringt vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Elternteile gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten. Das klingt nach einer kleinen Nische, kann sich aber lohnen, wenn ihr sowieso beide reduzieren wollt, statt dass einer ganz aussteigt und der andere voll weiterarbeitet.
Alleinerziehende können die vollen 14 Monate allein beziehen. Bei Mehrlingsgeburten oder wenn kurz hintereinander noch ein Geschwisterkind kommt, gibt es Zuschläge, die genauen Beträge ändern sich immer wieder, deshalb würde ich die aktuellen Zahlen direkt bei deiner Elterngeldstelle nachfragen, statt dich auf eine Zahl aus einem Artikel zu verlassen.
Für Selbstständige mit schwankendem Einkommen gilt: dokumentiere deine Einkünfte so früh wie möglich, am besten schon Monate vor der Geburt. Die Elterngeldstellen rechnen mit dem Durchschnitt der letzten zwölf Monate vor der Geburt, und wenn da ein besonders schlechter oder besonders guter Monat drin ist, verzerrt das die Berechnung. Ein Steuerberater, der sich damit auskennt, ist hier oft sein Geld wert.
Teilzeit während der Elternzeit: geht das wirklich?
Ja. Und viele Eltern wissen das nicht. Während der Elternzeit darfst du bis zu 32 Wochenstunden arbeiten, bei mehreren Kindern in Elternzeit sogar bis zu 36. Voraussetzung ist, dass dein Arbeitsverhältnis seit mindestens 6 Monaten besteht, dein Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte hat und keine dringenden betrieblichen Gründe dagegensprechen.
Den Antrag auf Teilzeit musst du ebenfalls spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich stellen, mit Angaben zu Beginn, Stundenumfang und gewünschter Verteilung auf die Woche. Der Arbeitgeber muss innerhalb von 4 Wochen antworten. Tut er das nicht, gilt deine Teilzeit nach den gesetzlichen Regeln als genehmigt, das wissen erstaunlich wenige Leute.
Teilzeit beim gleichen Arbeitgeber ist meistens der einfachere Weg. Willst du während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten, zum Beispiel weil du dich beruflich neu orientieren willst, brauchst du dafür die Zustimmung deines ursprünglichen Arbeitgebers. Das wird gern vergessen und sorgt dann für Ärger.
Der Vorteil von Teilzeit in der Elternzeit: der Wiedereinstieg fällt leichter, weil du den Kontakt zum Job nie ganz verlierst. Kombiniert mit ElterngeldPlus lässt sich das finanziell auch besser abfedern als eine komplette Pause. Der Nachteil: du brauchst eine verlässliche Betreuung, und die ist nicht überall leicht zu bekommen. In Bad Aibling zum Beispiel gibt es für unter Dreijährige eine ziemlich lange Warteliste bei der Krippe, und wer da nicht früh genug dran ist, muss improvisieren, mit Großeltern, Tagesmutter oder eben doch länger zu Hause bleiben als geplant.
Väter in Elternzeit: mehr als zwei Monate
Immer noch nehmen deutlich mehr Mütter als Väter Elternzeit, und wenn Väter gehen, dann oft für genau die zwei Monate, die für den vollen Elterngeldbezug nötig sind. Das ist rechtlich völlig okay, aber es ist eben nicht das gesetzliche Limit. Jeder Vater hat denselben Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit wie jede Mutter, unabhängig davon, ob überhaupt Elterngeld bezogen wird.
Was ich aus Gesprächen mit anderen Familien mitgenommen habe: die größte Hürde ist selten das Gesetz, sondern die Kultur im Betrieb. Wenn ein Vater vier Monate nehmen will und im Team leise getuschelt wird, ob das wirklich nötig sei, dann braucht es Rückgrat, das trotzdem durchzuziehen. Ein frühes, offenes Gespräch mit dem Vorgesetzten hilft mehr als Abwarten und Hoffen, dass sich die Sache von selbst löst.
Für die Familie zahlt sich das aus. Ein Vater, der von Anfang an mit dabei ist, beim Windelnwechseln um drei Uhr nachts genauso wie beim Impftermin, entwickelt eine andere Beziehung zum Kind als einer, der erst abends nach Hause kommt. Und die Mutter wird spürbar entlastet, körperlich wie mental. Das ist keine romantische Behauptung, das hat sich bei uns nach der Geburt unserer Tochter einfach so gezeigt: die Wochen, in denen mein Mann zu Hause war, waren die, in denen ich am ehesten wieder zu mir selbst gefunden habe.
Vom Mutterschutz nahtlos in die Elternzeit
Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt, bei Früh- oder Mehrlingsgeburten sogar erst nach 12 Wochen. In dieser Zeit darfst du grundsätzlich nicht arbeiten, in den 6 Wochen vor der Geburt aber freiwillig, wenn du möchtest und dein Arzt oder deine Ärztin nichts dagegen einzuwenden hat.
Damit die Elternzeit direkt danach anschließt, musst du sie schon während des Mutterschutzes anmelden, nämlich spätestens 7 Wochen vor dem gewünschten Elternzeitbeginn. Das bedeutet konkret: während du dich noch von der Geburt erholst, vielleicht mit Milcheinschuss, Nachwehen und wenig Schlaf, sollte dieser Antrag eigentlich schon raus sein. Deshalb mein Tipp von oben: schon in der Schwangerschaft vorbereiten, dann muss nach der Geburt nur noch das Geburtsdatum ergänzt und abgeschickt werden.
Mehr zu den genauen Fristen und was während des Mutterschutzes finanziell passiert, also Mutterschutzgeld von Krankenkasse und Arbeitgeber, findest du im Beitrag Mutterschutz, was du jetzt wissen solltest. Für Väter gilt das alles übrigens nicht, sie haben keinen Mutterschutz, können aber ihre Elternzeit ab dem Tag der Geburt oder auch später beginnen lassen, ebenfalls mit der 7-Wochen-Frist.
Für Selbstständige gibt es keinen gesetzlichen Mutterschutz und auch keine Elternzeit im klassischen Sinn, weil da schlicht kein Arbeitsverhältnis besteht, das man pausieren könnte. Bei freiwilliger gesetzlicher Versicherung besteht aber Anspruch auf Mutterschaftsgeld, mehr dazu im Beitrag Antrag auf Mutterschaftsgeld. Elterngeld kannst du als Selbstständige trotzdem beantragen.
Ein kurzer Blick über die Grenze
Wenn du mal wissen willst, wie gut Deutschland im Vergleich eigentlich dasteht: in Schweden und Norwegen gibt es bis zu 480 bezahlte Tage Elternzeit pro Kind, aufgeteilt zwischen beiden Eltern, mit einer festen Quote, die jeder Elternteil selbst nehmen muss. In Frankreich ist die Elternzeit kürzer, dafür ist die Kinderbetreuung schon ab dem dritten Lebensmonat gut ausgebaut, was den früheren Wiedereinstieg erleichtert. Österreich kennt die Elternkarenz bis zu zwei Jahren mit einem flexiblen Kinderbetreuungsgeld-Konto. In den USA gibt es dagegen gar keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Elternzeit, nur 12 Wochen unbezahlten Urlaub nach dem Family and Medical Leave Act, und selbst der gilt nicht für alle Beschäftigten.
Deutschland liegt mit 12 bis 14 Monaten Elterngeld und bis zu drei Jahren Kündigungsschutz im internationalen Vergleich eher im oberen Mittelfeld. Was noch hinterherhinkt, ist die tatsächliche Nutzung durch Väter, das zeigt sich auch in Ländern mit ähnlich guten Gesetzen wie Japan, wo Väter auf dem Papier viele Rechte haben, sie aber selten nutzen.
Wenn du während der Elternzeit ins Ausland ziehst oder aus dem Ausland zuziehst, wird es rechtlich komplizierter. Innerhalb der EU kann unter bestimmten Voraussetzungen deutsches Elterngeld weitergezahlt werden, aber das hängt vom Einzelfall ab. Da hilft nur: frühzeitig bei der zuständigen Familienkasse nachfragen, bevor du Fakten schaffst.
Was die Elternzeit mit deiner Karriere macht
Ich will das nicht schönreden: eine längere Auszeit kann in manchen Branchen und Positionen den Aufstieg bremsen. Wer ein Jahr oder länger raus ist, kommt oft in ein Team zurück, das sich verändert hat, mit neuen Projekten, vielleicht neuen Vorgesetzten. Das ist nicht dramatisch, aber es ist auch keine Kleinigkeit, und ich finde es unehrlich, das zu verschweigen.
Was hilft: früh mit den Vorgesetzten sprechen, nicht erst kurz vor der Rückkehr. Klären, wie der Wiedereinstieg aussehen soll, in welchem Umfang, mit welchen Aufgaben. Kontakt halten, auch wenn das in den ersten Monaten mit Neugeborenem eher am Rande passiert, ein kurzer Anruf zur Weihnachtsfeier oder eine Antwort auf den internen Newsletter reicht oft schon, um nicht komplett aus dem Blick zu geraten.
Wer während der Elternzeit Zeit und Nerven übrig hat, kann die Pause auch für Weiterbildung nutzen, Onlinekurse, ein Sprachkurs, ein Fachbuch, das schon lange auf dem Nachttisch liegt. Das muss aber niemand. Ich habe in den ersten Monaten mit meiner Tochter maximal Kraft für eine Folge Serie am Abend gehabt, keine Fortbildung der Welt. Beides ist okay.
Ein Aspekt, den ich unterschätzt hatte: Selbstorganisation, die man in der Elternzeit zwangsläufig lernt, weil ein Baby sich nicht an Kalender hält, ist tatsächlich eine Fähigkeit, die sich später im Job bemerkbar macht. Das ersetzt keine fachliche Qualifikation, aber es ist auch nicht nichts.
Anträge, Formulare, und was du wirklich brauchst
Für den Arbeitgeber: den Elternzeitantrag schriftlich, handschriftlich unterschrieben, mit Beginn und Dauer, 7 beziehungsweise 13 Wochen vorher je nach Zeitpunkt.
Für die Elterngeldstelle deines Bundeslands brauchst du in der Regel die Geburtsurkunde deines Kindes, Einkommensnachweise aus der Zeit vor der Geburt, bei Teilzeit oder Selbstständigkeit zusätzliche Nachweise zur Arbeitszeit, und die Steuer-ID beider Elternteile. Der Antrag kann rückwirkend bis zu 3 Monate nach Geburt gestellt werden, aber je früher, desto schneller fließt das Geld auch tatsächlich.
Viele Bundesländer bieten inzwischen digitale Antragsassistenten an, das spart Papierkram. Frag notfalls direkt bei deiner Elterngeldstelle nach, welches Format sie bevorzugen, manche wollen es trotzdem klassisch per Post. Ein Musterschreiben für den Arbeitgeber-Antrag bekommst du oft direkt in der Personalabteilung, das erspart dir, die Formulierung selbst zu erfinden.
Kleiner Realitätscheck zum Schluss dieses Abschnitts: die Bearbeitung dauert. Bei uns hat es von Antrag bis zur ersten Elterngeldzahlung fast zehn Wochen gedauert, weil eine Unterlage gefehlt hat und die Nachfrage per Post ein paar Tage unterwegs war. Plant finanziell einen Puffer ein, falls das Geld nicht pünktlich zum errechneten Termin kommt.
Was am Ende bleibt
Elternzeit ist kein Bonus-Urlaub, aber auch keine reine Verzichtsphase. Sie ist Verwaltung, ziemlich viel davon sogar, mit Fristen, Formularen und Nachfragen bei Behörden, die auch mal drei Wochen brauchen, um eine E-Mail zu beantworten. Und sie ist gleichzeitig die Zeit, in der du morgens um sechs mit einem Baby auf der Brust am Fenster stehst und denkst, dass sich der ganze Papierkram doch gelohnt hat.
Fang früh an mit der Planung, sprich offen mit deinem Arbeitgeber und deinem Partner, und leg dir die Fristen irgendwo hin, wo du sie wirklich siehst, nicht nur in einem Ordner, den du erst wieder öffnest, wenn es fast zu spät ist. Der Rest ergibt sich, meistens jedenfalls, und für den Rest gibt es ja auch noch die Hebamme, die Nachbarin oder eine gute Freundin, die selbst schon durch ist.


